Mit Herz. Mit Verstand. Mit Dir.

Unsere Stellenanzeigen stellen das in den Mittelpunkt, was die Alexianer ausmacht: Menschen, die sich täglich mit Kompetenz, Engagement und Haltung für andere einsetzen.

In unserem Leitbild heißt es: „Die Fähigkeiten und das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die Basis für die Verwirklichung unserer Ziele.“ Dieses Selbstverständnis prägt auch unsere neue Recruiting-Kommunikation. In den aktuellen Stellenanzeigen zeigen wir unsere Mitarbeitenden als authentische Botschafterinnen und Botschafter der Alexianer. Sie stehen für das, was uns auszeichnet: fachliche Kompetenz, menschliche Nähe und gelebtes Miteinander.

Aufbau und die Struktur der Stellenanzeigen sind wie folgt geregelt:

Leitlinie zur Gestaltung der Stellenanzeige

Alexianer Service GmbH
Personalabteilung
Große Hamburger Straße 3
10115 Berlin
Tel.: (030) 400372-604
E-Mail: perspektiven@alexianer.de

Ansprechpartnerinnen: Katrin Schulz, Sandra Düster und Christiane Störmann-Kociok

Wir arbeiten bei unseren Stellenausschreibungen ausschließlich mit der Agentur Dr. Schmidt und Partner zusammen. Die Agentur erstellt alle Anzeigen, ob Online-, Print- oder interne Stellenausschreibungen, nach unseren Corporate Design-Richtlinien. Außerdem werden die Anzeigen von der Agentur in den entsprechenden Medien (z.B. Tageszeitungen, Fachzeitschriften, Online-Jobbörsen) geschaltet.

Die Beauftragung von Stellenanzeigen erfolgt entweder über die Personalabteilungen in den Alexianer-Regionen oder über das Zentrale Bewerbermanagement der Alexianer. 

Was bedeutet (m/w/d) auf unseren Stellenanzeigen? 

Mit dem Klammersatz bei der Positionsbezeichnung wird deutlich gemacht, dass mit der Stellenausschreibung insgesamt alle Geschlechter angesprochen werden. Deswegen kommt zu den Kürzeln „m“ und „w“ – für „männlich“ und „weiblich“ – ein „d“ für „divers“ hinzu. Der Begriff soll die Lücke füllen, die sich dadurch ergibt, dass Kinder geboren werden, deren Geschlecht sich biologisch nicht eindeutig zuordnen lässt oder es Menschen gibt, die sich weder als männlich noch weiblich empfinden. Bisher gab es nur die Möglichkeit, dies durch einen fehlenden Eintrag in der Geburtsurkunde sichtbar zu machen. Jedoch betrifft dies schätzungsweise mehrere zehntausend oder gar mehr Menschen in Deutschland. Eine offizielle Statistik gibt es dazu bisher nicht. Die Anerkennung der Diversität löst erst aus, dass das Thema nun stärker verfolgt wird. 

Wie kam es zu der Änderung? 

In unserer Rechtsordnung existiert neben dem männlichen und dem weiblichen ein weiteres, drittes Geschlecht. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 10. Oktober 2017 entschieden. In seinem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, dass das Geschlecht im Sinne des Grundgesetzes auch ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich sein kann. Der Gesetzgeber hat daher aufgrund der Verpflichtung durch das Bundesverfassungsgericht am 18.12.2018 die gesetzlichen Personenstandsregelungen neu festgelegt. 

Wie betrifft das auch die Alexianer? 

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bestimmt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Bewerberinnen und Bewerber nicht wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität benachteiligt werden dürfen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 1 AGG). Es ist also nun davon auszugehen, dass der Geschlechtsbegriff des AGG neben dem männlichen und dem weiblichen ebenfalls zusätzlich ein drittes Geschlecht umfasst. Die Alexianer haben nach Ansicht des Deutschen Caritasverbands wie alle anderen Arbeitgeber auch die Pflicht, Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben, also nicht nur das männliche und weibliche, sondern auch das dritte Geschlecht einzubeziehen. Diese Verpflichtung beruht auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wonach nicht nur Männer und Frauen vor einer Diskriminierung wegen ihres Geschlechts geschützt werden sollen, sondern auch Menschen, die sich diesen beiden Kategorien nicht zuordnen. 

Wer die Rechtsprechung zu dem Thema nachlesen möchte, ist hier beim Bundesverfassungsgerichtrichtig.

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